Falsche Widerrufsbelehrung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.01.2024 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (ehemals Aachen Münchener) falsch war.
Tatsächlich waren die Widerrufsbelehrungen der meisten Versicherungsunternehmen seit 1994 falsch. Das hat zur Folge, dass alle Versicherten, die falsch über ihre Widerrufsrechte belehrt wurden, noch heute ihren Vertrag widerrufen und so den Rückkaufswert, die Überschussanteile sowie die Abschluss- und Vertriebskosten zurückerhalten können.