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Falsche Widerrufsbelehrung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.01.2024 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (ehemals Aachen Münchener) falsch war.
Tatsächlich waren die Widerrufsbelehrungen der meisten Versicherungsunternehmen seit 1994 falsch. Das hat zur Folge, dass alle Versicherten, die falsch über ihre Widerrufsrechte belehrt wurden, noch heute ihren Vertrag widerrufen und so den Rückkaufswert, die Überschussanteile sowie die Abschluss- und Vertriebskosten zurückerhalten können.
Das bedeutet, Sie können Ihre Lebensversicherung, Rürup-Rente oder Rentenversicherung noch heute auflösen und Ihr Geld zurückverlangen.
Dies gilt unter Umständen sogar dann, wenn die Versicherung bereits gekündigt oder ausbezahlt wurde. Nur in Ausnahmefällen kann der Widerruf ausgeschlossen sein, z.B. wenn er im Einzelfall verwirkt ist.
Häufig werden die Kosten für solche Verfahren auch von der Rechtsschutzverssicherung übernommen.
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