Sollte sich herausstellen, dass Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, unberechtigt personenbezogene Daten mit der Schufa geteilt haben (so wie es z.B. häufig bei Mobilfunkanbietern gängige Praxis war), können Sie nicht nur die Löschung der entsprechenden Daten von der SCHUFA verlangen. Sie können außerdem gegen das Unternehmen, das die Daten unberechtigt mit der SCHUFA geteilt hat, einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Durchsetzung dieser Ansprüche wird üblicherweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.