Datenschutz

SCHUFA Eintrag löschen oder korrigieren / SCHUFA Score verbessern

Der SCHUFA Score wird u.a. aus den verschiedenen Einträgen gebildet, die die SCHUFA zu einer Person hinterlegt hat. Jedoch ist nicht jeder Eintrag in die SCHUFA gerechtfertigt. Sie können die Löschung oder Korrektur eines Schufa Eintrags erwirken, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das ist z.B. der Fall, wenn
Sie eine entsprechende Mahnung nie erhalten haben
Die Schulden verjährt sind
Die Schulden beglichen wurden
Die Schufa den Eintrag nicht innerhalb der Löschfristen entfernt hat
Es sich um einen Fall der Identitätsverwechslung handelt
Gerne überprüfen wir für Sie kostenlos, ob Sie Ihren SCHUFA Eintrag löschen oder korrigieren lassen oder Ihren SCHUFA Score verbessern können. Füllen Sie dafür einfach und unverbindlich das folgende Kontaktformular aus.

Schadensersatz wegen unberechtigtem SCHUFA Eintrag

Unter Umständen können Sie neben einem Anspruch auf Löschung oder Korrektur auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines unberechtigten SCHUFA Eintrags haben.
Gerne überprüfen wir Ihre Schufa Auskunft kostenlos auf mögliche Schadensersatzansprüche. Füllen Sie dafür einfach und unverbindlich das folgende Kontaktformular aus.

Schadensersatz wegen unberechtigter Übermittlung von Kundendaten an die SCHUFA

Sollte sich herausstellen, dass Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, unberechtigt personenbezogene Daten mit der Schufa geteilt haben (so wie es z.B. häufig bei Mobilfunkanbietern gängige Praxis war), können Sie nicht nur die Löschung der entsprechenden Daten von der SCHUFA verlangen. Sie können außerdem gegen das Unternehmen, das die Daten unberechtigt mit der SCHUFA geteilt hat, einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Durchsetzung dieser Ansprüche wird üblicherweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn SIe bereits eine aktuelle Selbstauskunft von der SCHUFA haben, können Sie diese im folgenden Kontaktformular hochladen und wir melden uns für eine kostenlose Erstberatung bei Ihnen.

Wenn Sie noch keine aktuelle Datenkopie nach DSGVO von der SCHUFA haben, können Sie diese kostenlos bei der SCHUFA über folgenden Link (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern (meineschufa.de) und im Kontaktformular hochladen. Anschließend melden wir uns bei Ihnen für eine kostenlose Erstberatung.
Copyright © 2024. All rights reserved
crossmenucheckmark-circle